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Zum 1. Januar 2022 wurde die EEG-Umlage regulär um 42,7 % auf 3,723 Eurocent pro kWh reduziert. Grund für die Reduktion waren die steigenden Börsenstrompreise, die wiederum die Vermarktungserlöse von Strom aus erneuerbaren Energien erhöhte und den Förderbedarf verringerte. Zum 1. Juli 2022 wurde die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage, die laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung ursprünglich erst ab 2023 vollzogen werden sollte, umgesetzt. Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage war motiviert durch die steigenden Energiepreise der Monate Februar und März 2022, die wiederum ein Resultat des Ukraine-Konflikts sind. Sie hat die Entlastung deutscher Unternehmen und Verbraucher aufgrund deutlich steigender Energiepreise zum Ziel.Die Erzeugung von Strom mit Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Geothermie und aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen privater Haushalte und der Industrie wird gefördert. Dies gilt auch für die Stromerzeugung aus der fossilen Energiequelle Grubengas. Im Sinne des Klima- und Umweltschutzes sollte die Umlage laut § 1 Absatz 1 EEG eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung fördern. Entsprechend war sie auf die Internalisierung der volkswirtschaftlichen externen Kosten der Energieversorgung, den schonenden Verbrauch fossiler Energieressourcen und die Förderung der Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen ausgerichtet. Umgesetzt werden diese Ziele über die Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sowie Vergütungssätze für den eingespeisten Strom in Form von gleitenden Marktprämien. Die jeweilige Vergütungshöhe richtete sich nach dem börsenaktuellen Strompreis. Bestimmungsfaktoren der EEG-Umlage waren ferner die Höhe des Stromverbrauchs, der Zubau EEG-geförderter Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand und eine Liquiditätsreserve. Letztere soll unerwartet hohe Vergütungszahlungen wegen unvorhersehbarer Einflussfaktoren wie zum Beispiel besonders sonnenreicher Jahre und die Saisonalität des EEG-Kontostandsverlaufs ausgleichen.Grundsätzlich mussten alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Zum Ende der EEG-Umlage entfiel fast die Hälfte der EEG-Umlage auf Unternehmen, knapp ein Drittel bezahlten Privathaushalte und der Rest wurde fast ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen getragen. Jedoch konnten Unternehmen, die bestimmten Branchen angehören und deren Strombezug eine Gigawattstunde pro Jahr übersteigt, auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Grundlage von § 64 EEG eine Ermäßigung der EEG-Umlage erhalten. Bei einem Verbrauch von mindestens zwei Gigawattstunden konnten Schienenbahnunternehmen gemäß § 65 EEG beim BAFA ebenfalls einen Antrag auf Reduktion ihrer EEG-Umlage-Zahlungen stellen. Für 2020 stellten laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 2.201 stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen einen Antrag auf teilweise Befreiung von der EEG-Umlage. Mit 96 % der Industriebetriebe zahlte 2020 jedoch die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in Deutschland die volle EEG-Umlage.
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2000-2032
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) bildet die rechtliche Grundlage für die bevorzugte Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen in das deutsche Stromnetz. Gleichzeitig garantierte es den Erzeugern von Elektrizität aus erneuerbaren Energien feste Einspeisevergütungen, die von den Stromendverbrauchern getragen und grundsätzlich für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt wurden. Die Vergütungshöhe richtete sich nach Energieträger, Einsatzbereich und Anlagengröße. Die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage) entsprach der Differenz zwischen den mit der Förderung von Strom aus regenerativen Energiequellen verbundenen Ausgaben und den beim Verkauf des sogenannten Ökostroms erzielten Erlösen. Zum 1. Juli 2022 ist die Abschaffung der EEG-Umlage erfolgt.Die ausgewiesenen Werte, einschließlich der Prognose, basieren auf Daten der Bundesnetzagentur und IBISWorld Berechnungen. Die Höhe der EEG-Umlage in Eurocent pro Kilowattstunde (kWh) wurde jeweils im Oktober für das Folgejahr von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.
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The eeg-umlage in Germany in 2026 was 0 eurocent pro kwh .
The eeg-umlage in Germany declined by -100% in 2026.
IBISWorld’s data and analysis on eeg-umlage in Germany includes forecasted growth rates over the next five years.