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Seit dem 1. Januar 2015 gilt für die gesetzlichen Krankenkassen der einheitliche allgemeine Beitragssatz von 14,6 %. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil belaufen sich dementsprechend auf jeweils 7,3 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beläuft sich 2024 auf 1,7 %, weshalb der gesamte Beitragssatz im aktuellen Jahr im Schnitt bei 16,3 % liegt. Damit ist der Krankenversicherungsbeitrag seit 2019 durchschnittlich um 0,16 Prozentpunkte pro Jahr angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt der Beitragssatz 2024 jedoch unverändert. Der ermäßigte Krankenkassenbeitrag beläuft sich im aktuellen Jahr auf 14 %.Der Anstieg des Beitragssatzes inklusive Zusatzbeitrag in der GKV ist vorrangig deren jährliche Finanzierungslücke zuzuschreiben. Seit 2019 übersteigen die jährlichen gesamten Ausgaben der GKV die Gesamteinnahmen, mit Ausnahme im Jahr 2022. Trotz des Anstiegs der Zusatzbeiträge erhöhte sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Beitragszahler und somit das Volumen der Beitragseinnahmen gesetzlicher Krankenkassen. Zusätzlich vorangetrieben wurde diese Entwicklung durch den mit der regelmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen verbundenen Wechsel von Mitgliedern der privaten Krankenversicherung in die GKV. Auch dadurch konnten die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen fünf Jahren gesteigert werden. 2024 wurden sowohl bei pflichtversicherten als auch bei freiwilligen Mitgliedern die Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175 Euro bzw. jährlich 62.100 Euro brutto berücksichtigt.Seit 2019 hat sich die Anzahl gesetzlich krankenversicherter Personen durchschnittlich um 0,4 % pro Jahr erhöht, sodass die gesetzlichen Krankenkassen im aktuellen Jahr eine Versichertenzahl von 74,6 Millionen verzeichnen dürften.
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1990-2031
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt im Umlageverfahren über lohn- bzw. rentenabhängige Beiträge. Der in der GKV monatlich zu entrichtende Beitragssatz berechnet sich als vom Gesetzgeber festgelegter Prozentsatz des beitragspflichtigen Einkommens der krankenversicherten Person. Bei pflichtversicherten Erwerbstätigen ist dies das Gehalt, bei Rentnern die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge wie zum Beispiel Betriebsrenten. Zusätzliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird ebenfalls zu den beitragspflichtigen Einnahmen gerechnet. Der allgemeine Beitragssatz gilt für Pflichtversicherte, Rentner und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld, der ermäßigte Beitragssatz für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs können Krankenkassen neben den allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssätzen einen Zusatzbeitrag erheben. Seit dem 1. Januar 2019 wird dieser zuvor lediglich von Arbeitnehmern zu entrichtende Beitrag auf Grundlage des Versichertenentlastungsgesetzes zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet.Die ausgewiesenen Werte, einschließlich der Prognose, basieren auf Daten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Statistischen Bundesamtes sowie auf IBISWorld Berechnungen. Angegeben wird der allgemeine Beitragssatz der GKV in Prozent des Bruttoeinkommens zum 1. Januar des jeweiligen Jahres inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Der ermäßigte Beitragssatz ist in den Zahlen jedoch nicht inkludiert.
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| Industry | Country | Last 5-yr CAGR | Forecast 5-year CAGR | Revenue |
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| Sozialversicherungen |
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XX% | XX% | $XX |
| Zahnarztpraxen |
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XX% | XX% | $XX |
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The beitragssatz in der gesetzlichen krankenversicherung in Germany in 2024 was 16.3 prozent.
The beitragssatz in der gesetzlichen krankenversicherung in Germany grew by 1.01% in 2024.
IBISWorld’s data and analysis on beitragssatz in der gesetzlichen krankenversicherung in Germany includes forecasted growth rates over the next five years.