Key Takeaways
- Das Handelsregelwerk für den Pan-Europa-Mittelmeer-Raum (PEM) wurde 2026 neu aufgelegt. Die neuen Ursprungsregeln sollen den Handel zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarländern effektiv erleichtern.
- Zu den zentralen Änderungen des revidierten PEM-Übereinkommens zählen unter anderem der vollständige Wegfall der EUR-MED-Dokumente zugunsten standardisierter EUR.1-Nachweise und Ursprungserklärungen, die Anhebung der allgemeinen Drittlandstoleranz auf 15 %, die Einführung der vollen Kumulierung sowie praxisfreundlichere Listenregeln.
- Unternehmer, die sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut machen, sichern sich einen entscheidenden Vorsprung: Lieferketten können im PEM-Raum effizienter strukturiert und Produktionsschritte geografisch optimiert werden. Für den dauerhaften Zollvorteil ist jedoch das nahtlose Zusammenspiel aus aktualisierter ERP-Software und gründlichen Präferenzkalkulationen in den Bereichen Einkauf und Vertrieb entscheidend.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum (PEM-Raum) nach dem Ende der Übergangszeit verbindlich nur noch ein einziges, revidiertes Regelwerk. Bisher mussten sich Exporteure in der PEM-Zone mit einer komplizierten Parallelität von alten und neuen Regelwerken auseinandersetzen – ein Zustand, der in der täglichen Zollabwicklung für enorme Unsicherheit sorgte. Mit der PEM-Reform gewinnen Unternehmen an Fertigungsflexibilität, stehen jedoch gleichzeitig vor der Herausforderung, ihre Mischkalkulationen und TARIC-Zuordnungen lückenlos auf das neue Regelwerk abzustimmen.
Die PEM-Zone: Zollfreier Handel durch diagonale Kumulierung
Die Pan-Euro-Med-Zone (PEM) ist ein zollfreier Handelsraum, der die Europäische Union, die EFTA-Staaten, die Mittelmeeranrainerstaaten und weitere Partnerländer umfasst. Produkte, die in den beteiligten Ländern gemäß den Ursprungsregeln hergestellt werden, können zollfrei in jedes Mitgliedsland eingeführt werden. Zudem können diese Produkte trotz Be- oder Verarbeitung in mehreren Ländern der Zone ihren präferenziellen Ursprung (diagonale Kumulation) erhalten. Der Präferenznachweis ist das dafür vorgesehene amtliche Zolldokument, das belegt, dass eine gehandelte Ware die vereinbarten PEM-Ursprungsregeln erfüllt.
Der zollfreie Marktzugang senkt für exportierende Unternehmen die Beschaffungs- sowie Endproduktkosten erheblich und stärkt somit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie die Flexibilität regionaler Lieferketten.
Was sich 2026 in der PEM-Zone ändert
Eine der markantesten Änderungen im Jahr 2026 ist die Vereinfachung des Präferenznachweises. Die bürokratisch aufwendigen Sonderdokumente wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und die Ursprungserklärung EUR-MED entfallen vollständig. Für den präferenziellen Warenverkehr zwischen den anwendenden Vertragsparteien genügen nun standardmäßig die reguläre EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung oder die vereinfachte Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Parallel dazu wird die diagonale Kumulierung auf eine aktualisierte Matrix umgestellt, die im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert wird und die zulässigen Verflechtungen zwischen den Partnerstaaten verbindlich regelt. Die Einführung der vollen Kumulierung erlaubt es zudem, einzelne Be- und Verarbeitungsschritte grenzüberschreitend über mehrere Partnerländer hinweg zusammenzurechnen, selbst wenn die Vorstufen für sich genommen noch keinen eigenständigen Ursprungsstatus besitzen.
Für eine Inanspruchnahme der Zollpräferenzen müssen exportierende und importierende Unternehmen nun den exakten TARIC-Code (achtstellige Zolltarifnummer) angeben, da dieser in den Zollanmeldungen präzise mit den jeweiligen verfahrens- und produktspezifischen Ursprungsregeln übereinstimmen muss.
Für den Arbeitsalltag bedeutet dies: weniger Varianten bei der Dokumentation, eine klarere Prüflogik für die Einkaufsabteilung und ein deutlich reduzierter Aufwand bei der Verwaltung von Lieferantenerklärungen.
Neue Spielräume & Chancen für die Industrie, Anpassungsdruck für die Lebensmittelbranche
Hinter den zolltechnischen Anpassungen stehen handfeste wirtschaftliche Hebel, von denen die verschiedenen Wirtschaftssektoren maßgeblich profitieren. Im Maschinenbau und der Automobilindustrie sorgt die höhere Flexibilität beim Einsatz von Vorprodukten für eine deutliche Erleichterung. Da komplexe Maschinen oft eine Vielzahl von Einzelteilen benötigen, ist die Einhaltung der Ursprungsregeln eine große Herausforderung. Die neuen Regeln erlauben es, Stücklisten und Kalkulationen flexibler anzupassen, ohne die Präferenzberechtigung zu verlieren.
In der Textil- und Bekleidungsbranche galt zuvor das Prinzip der Doppeltransformation. Ein Fertigungsprodukt erlangte den Präferenzursprung meist nur dann, wenn mindestens zwei wesentliche Veredelungsstufen, wie das Spinnen des Garns und Weben des Stoffs oder das Konfektionieren, im Präferenzraum stattfanden. Das überarbeitete PEM-Übereinkommen erkennt nun mehr einzelne oder veredelnde Produktionsstufen als ursprungsbegründend an. In der Textil- und Bekleidungsindustrie eröffnen diese Neuerungen neue Chancen für ein Nearshoring im Mittelmeerraum, da die Produktion vor der eigenen Haustür nun auf die Verzollung bezogen attraktiver wird.
Für die Landwirtschaft und die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie bringt das Jahr 2026 dagegen zusätzliche Hürden mit sich. Der Anteil von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft wird nun verstärkt nach Gewicht bemessen. Für Hersteller, die mit komplexen Rezepturen arbeiten, bedeutet das eine notwendige Anpassung ihrer Mischkalkulationen.
Bei Lebensmitteln mit schweren Drittlandszutaten wie beispielsweise Zucker, Kakao und Fetten kann die Gewichtsgrenze durch die Neuerungen unbemerkt überschritten werden, obwohl die Wertgrenze eingehalten wird. Wer hier die neuen Gewichtungsvorgaben missachtet, verliert den Zollvorteil bei der Einfuhr und gefährdet die eigenen Gewinnmargen.
Vom Risiko zum Vorteil: Prozesse auditsicher anpassen
Die Abschaffung bisheriger Nachweisformate vereinfacht zwar die Prozesse, birgt jedoch handfeste rechtliche und operative Fallstricke. So können bisherige Lieferantenerklärungen und Präferenznachweise, die nicht den revidierten Bestimmungen entsprechen, ihre Gültigkeit verlieren. Um zollrechtliche Risiken konsequent auszuschließen, intensivieren viele Unternehmen ihre internen Kontrollen.
Eine lückenlose Neuberechnung der Stücklisten und Präferenzkalkulationen nach den aktuellen Listenregeln stellt sicher, dass geänderte Wert- oder Gewichtsgrenzen auditsicher eingehalten werden. Vor jedem Export muss dazu die Zulässigkeit diagonaler Verflechtungen anhand der tagesaktuellen Kumulierungsmatrix im EU-Amtsblatt verifiziert werden. Automatisierte Zollmanagement-Software und regelmäßige Mitarbeiterschulungen minimieren dabei menschliche Fehler bei der Ausstellung von EUR.1-Nachweisen oder Ursprungserklärungen.
Final Word
In Zeiten verschärfter geopolitischer Handelskonflikte und unilateraler Zölle (wie sie etwa von den USA verhängt werden) schafft das überarbeitete PEM-Übereinkommen einen multilateralen Rechts- und Zollrahmen. Es unterstützt ein strategisches Nearshoring, indem es zollfreie regionale Produktionsnetzwerke zwischen Europa, dem Mittelmeerraum und den Nachbarstaaten schafft. Mithilfe neuer Instrumente wie der vollen Kumulierung und höheren Toleranzen können Unternehmen ihre Beschaffungsketten robuster diversifizieren. Der nachhaltige Erhalt der Zollbegünstigung steht und fällt jedoch mit einer sauberen technischen Integration: Nur wenn ERP-Stammdaten lückenlos gepflegt und Kalkulationsroutinen in der Beschaffung und im Verkauf neu gedacht werden, bleibt der Vorteil bestehen.

